US Strafverfolgung wegen Lobbying
Die strafrechtlichen Bestimmungen beim Lobbying in den USA werden immer drastischer. Siehe hierzu den Blogbeitrag vom
5. April 2005. Unter Präsident Clinton wurden die Offenlegungspflichten für Lobbyisten verschärft. Seit 1998 wurde allerdings vom Kongress die Einhaltung der Meldepflichten nicht mehr gründlich geprüft. So kommt das
Center for Public Integrity mit seiner neuen
Studie zum Ergebnis, dass 49 von 50 Lobby-Großunternehmen die Meldepflichten nach dem
Lobbying Disclosure Act teilweise ignorieren oder missachten. Im selben Zeitraum belief sich der Lobby-Umsatz allein bei der Bundesregierung auf $13 Milliarden Dollar.
Der laxe Trend beruht teilweise auf der minimalen Personalbesetzung im Kongress: Nur knapp 50 Stellen sind für die Verwaltung, Durchsetzung und Verfolgung im Hinblick auf dieses Gesetz zuständig. Die
Bundeswahlkommission, die vergleichbare Aufgaben in Bezug auf eine Meldepflicht behandelt, besitzt hingegen einen Haushalt von $52 Millionen und kann sich unzählige Experten leisten.
Als Lobbyist sollte man sich aber hüten, die Meldepflichten zu unterlaufen. Denn irgendwann zeigt der Staat die Zähne und verfolgt Verfehlungen bedingungslos. Ein solches Vorgehen konnte man die Tage mit den
Massenfestnahmen in den USA verfolgen. In einer der größten Polizeiaktionen in der Geschichte der USA hatten etwa 3.100 Beamte und Vertreter von 25 verschiedenen Bundesbehörden in nur einer Woche mehr als 10.000 Straftäter festgenommen. Dabei handelte es sich, nach Angabe von Justizminister Alberto Gonzales, um flüchtige oder bereits verurteilte Verbrecher. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch minder schwere Delikte, wie ein Verstoß gegen den Lobbying Disclosure Act, in Zukunft intensiv verfolgt werden.
Lesen Sie hierzu bitte auch die Beiträge des deutsch-amerikanischen Rechtsanwalts
Clemens Kochinke in Washington,
Strafverfolgung wegen Lobby und
Transparenz der Lobby.