Triumph der Apothekerlobby
Eine Gesetzeslücke bei der
Gesundheitsreform beschert den Apothekern Nachzahlungen in Höhe von 226 Millionen Euro. Grund ist eine Regelung, wonach diese für die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel im Jahr 2004 genauso viel Geld erhalten sollen wie im Vergleichsjahr 2002.
Die strittige Regelung war nach Angaben des Gesundheitsministeriums in das Reformpaket aufgenommen worden, um die Umsatzeinbußen der Apotheken durch den erwarteten Verkaufsrückgang bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten abzufedern. Durch die Reform ist die Zahl der verordneten Medikamentenpackungen gesunken. Zugleich steigerten die Apotheken 2004 aber ihren durchschnittlichen Gewinn, unter anderem durch den Verkauf rezeptfreier Medikamente, die Patienten wegen der Reform selbst bezahlen müssen. Im Gesetz ist jedoch nur die Zahl der Verordnungen maßgeblich. Deshalb stehen jedem der 21 000 niedergelassenen Apotheker in Deutschland rechnerisch 11 000 Euro Nachzahlung zu.
Die gesetzlichen Krankenkassen sprechen nun von handwerklichen Fehlern bei der Gesundheitsreform. Es ist aber daran zu erinnern, dass sie und ihre Lobbyisten dem Reformpaket auch in Kenntnis dieser Klausel zugestimmt haben. Die Apothekerlobby hat sich damit als besserer und vorausschauender Verhandler erwiesen. "Die Regelung steht nun einmal so im Gesetz", gibt sich die
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände siegesgewiss.