Deadline verpasst
In den USA muss sich jeder, der Lobbying betreiben will, gemäß dem "
Lobbying Disclosure Act" von 1995 registrieren lassen. Zudem sind halbjährlich Berichte abzugeben, wer für wen Lobbying betrieben hat und welcher Geldbetrag aufgewendet wurde.
Die strafrechtlichen Bestimmungen beim Lobbying in den USA werden immer drastischer. Siehe hierzu den Blogbeitrag vom 5. April 2005. Unter Präsident Clinton wurden die Offenlegungspflichten für Lobbyisten verschärft. Seit 1998 wurde allerdings vom Kongress die Einhaltung der Meldepflichten nicht mehr gründlich geprüft. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Lobby-Großunternehmen die Meldepflichten nach dem Lobbying Disclosure Act teilweise ignorieren oder missachten. Dies hat sich dieser Tage erneut bestätigt. Am 15. August war die Deadline für den halbjährlichen Lobbybericht. Beim Kongress sind aber laut einem
Zeitungsbericht weniger als die Hälfte der erwarteten Berichte gemäß dem "Lobbying Disclosure Act" eingegangen.
Der laxe Trend beruht teilweise auf der minimalen Personalbesetzung im Kongress: Nur knapp 50 Stellen sind für die Verwaltung, Durchsetzung und Verfolgung im Hinblick auf dieses Gesetz zuständig. Die
Bundeswahlkommission, die vergleichbare Aufgaben in Bezug auf eine Meldepflicht behandelt, besitzt hingegen einen Haushalt von $52 Millionen und kann sich unzählige Experten leisten.
Siehe hierzu bitte auch die Blog-Beiträge vom 20. Juli 2005:
Lobbying Disclosure und vom 20. April 2005:
US Strafverfolgung wegen Lobbying.