Informationspaket
Wenn der Lobbyist einem Parlamentarier gegenübertritt, sollte er ihm ein fundiertes Informationspaket überreichen. Informationen sind das A und O im Lobbying und jeder Abgeordnete ist dankbar dafür, weil es ihm eigene Recherchen erspart.
Folgende Bestandteile sollte ein Informationspaket enthalten: Wichtig ist ein einführendes Schreiben. In knappen klaren Sätzen muss dargelegt werden, welche Gesetzesänderung notwendig ist, warum diese so wichtig ist und wie die Materie im Moment geregelt wird.
Natürlich muss diese Zuschrift auch die wesentlichen Kontaktdaten des Lobbyisten beinhalten.
Eine gute Zutat im Paket ist auch eine Argumentssammlung. In kurzer, einfacher und klarer Sprache sollten ca. zehn Argumente genannt werden, warum das Anliegen des Lobbyisten unterstützt werden sollte. Zehn Argumente zu nennen scheint willkürlich, macht aber Sinn. Werden weniger Punkte aufgelistet, entsteht der Eindruck, der Lobbyist habe keine Argumente, die für seine Sache sprechen. Werden mehr als zehn Punkt erwähnt, werden einzelne schnell vergessen. Die Argumentssammlung hilft dem Abgeordneten, mit Kollegen über das Thema zu sprechen.
Inhalt des Informationspakets sollte auch der Text des zur Rede stehenden Gesetzesentwurfs sein. Entweder ist ein solcher Entwurf schon ins Parlament eingebracht, dann ist eine Kopie beizulegen oder es existiert noch kein Gesetzesentwurf, dann sollte der Lobbyist einen erstellen.
Wichtiger Bestandteil im Informationspaket ist der Entwurf einer kurzen Rede, die der Abgeordnete zu der Sache bei der ersten Lesung im Plenum halten kann.
Schließlich wird das Informationspaket durch eine vom Lobbyisten vorgefertigte Pressemitteilung abgerundet. Sie sollte bereits so aufbereitet sein, dass der Abgeordnete sie ohne große Änderungen herausgeben kann.