Who's who im Ausschuss
Für den Lobbyisten ist es wichtig, die Entscheider zu kennen. Wenn er den Gang der Gesetzgebung im Bundestag verfolgt, ist daher ein Blick auf die entsprechenden Ausschüsse wichtig. Zunächst muss der Lobbyist in Erfahrung bringen, welcher Ausschuss sich mit seinem Vorhaben federführend befasst und welche Ausschüsse unter Umständen mitberatend tätig werden. Diese Informationen bekommt jeder auf den Seiten des Deutschen Bundestages bei
GESTA Online.
In einem zweiten Schritt muss der Lobbyist in Erfahrung bringen, welche Personen sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Wichtig hierbei sind die Obleute und die Berichterstatter. Obleute sind Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion darstellen. Die Obleute behalten ihr Amt während der gesamten Wahlperiode. Wer die Obleute zum Beispiel im
Gesundheitsausschuss sind, kann jeder auf den Seiten des Bundestages nachlesen.
Daneben sind die Berichterstatter immer nur für ein ganz bestimmtes Gesetz Ansprechpartner. Jede Fraktion ernennt für jedes einzelne im Ausschuss beratene Gesetz einen Ansprechpartner. Will der Lobbyist nun Einfluss auf eine Gesetzesvorlage nehmen, muss er sich an die Berichterstatter wenden. Denn nur diese dringen intensiv in die Materie ein. Die übrigen Mitglieder des Ausschusses verlassen sich oft auf die Meinung der Berichterstatter.
Wer Berichterstatter ist, erfährt der Lobbyist spätestens aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Parlament. Diese Empfehlung enthält die Namen der Berichterstatter und ist ebenfalls bei GESTA Online abrufbar. Wenn jedoch die Beschlussempfehlung erfolgt ist, ist es für ein Tätigwerden des Lobbyisten zu spät. Er muss zu einem früheren Zeitpunkt wissen, wer die Berichterstatter sind. Hierzu ist Hintergrundwissen erforderlich. Zu Beginn einer Wahlperiode wird festgelegt, welcher Abgeordnete welchem Ausschuss angehört. Wenn dieser Punkt geklärt ist, legt jede Fraktion fest, welcher Abgeordnete sich mit welchem Schwerpunktthema im Ausschuss beschäftig. Im Gesundheitsausschuss hat zum Beispiel jede Fraktion einen Experten zum Thema Medikamente, jede Fraktion hat einen Experten zum Thema Krankenhausfinanzierung usw. Kennt der Lobbyist die inhaltlichen Schwerpunkte der Abgeordneten, kann er abschätzen, welcher Abgeordnete bei einem bestimmten Gesetzentwurf Berichterstatter sein wird. Eine gezielte Nachfrage in dem Büro des Abgeordneten wird dann Klarheit bringen.