Entwicklungen im Verordnungsgebungsbereich
Im German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch beschreibt der Washingtoner Anwalt und Lobbyistenberater
Clemens Kochinke in Washington am 7. Oktober 2005 zwei interessante Entwicklungen im Verordnungsgebungsbereich.
Zuerst stellt er die Frage, ob die Trennung von Internet-Verbindungen auf Tier-1-Ebene zwischen Providern aufgrund von
Peering-Vertragsstreiten nicht die zuständigen Verordnungsgeber der USA veranlassen könnte, regelnd einzugreifen und die Vertragsfreiheit der Internet-Provider einzugrenzen, damit sich die in der vergangenen Woche gezeigten Interneteingriffe nicht wiederholen.
In einem zweiten Bericht erörtert er die Frage, ob die bei der
Verordnungsgebung zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. vernehmlich Lobbyisten, durch den Verordnungsgeber hintertrieben werden darf. Am vergangenen Freitag entschied das Bundesberufungsgericht in Washington, dass die Endfassung einer Verordnung eine logische Folge des veröffentlichten Entwurfs darstellen muss. Sie muss nicht deckungsgleich mit dem Entwurf sein, darf ihn jedoch auch nicht in sein Gegenteil verkehren. Die Rechtsfrage stellte sich im Rahmen einer umweltschutzrechtlichen Verordnung zum Clean Air Act.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 20. September:
Lobbying und Verordnungswesen.