Nebeneinkünfte der Abgeordneten
Für die Bundestagsabgeordneten gelten schärfere Richtlinien für die Offenlegung von Nebeneinkünften. Die
neuen Regeln treten mit der Annahme der Geschäftsordnung des neuen Bundestags in Kraft. Sie legen fest, dass sämtliche Nebeneinkünfte im
Bundestagshandbuch veröffentlicht werden müssen, die 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr - zum Beispiel als einmaliges Honorar ? übersteigen.