Andenken
Wenn der Lobbyist einen Abgeordneten besucht, ist es immer gut, ein kleines Präsent mitzubringen. Zum einen ist es höflich, bei einem Besuch ein Gastgeschenk zu überbringen, denn es erfreut den Gastgeber. Zum anderen kann das Geschenk dazu beitragen, dass ihr Anliegen in Erinnerung bleibt.
Das Andenken darf allerdings nicht zu aufwendig und zu teuer sein. Der Parlamentarier wäre sonst leicht in Verlegenheit gebracht und das ganze könnte den Beigeschmack der Bestechung bekommen.
Klassiker sind der Kugelschreiber, eine Kaffeetasse, ein Kalender oder ein kleine Skulptur. Darauf sollte sich ein Hinweis auf das Lobbyanliegen befinden. Aber nicht zu speziell. Die Bedeutung der Aussage "§ 9a EStG abschaffen" versteht in wenigen Wochen keiner mehr. Auch das Präsent der Bauwirtschaft (ein schwerer Stein mit dem Slogan
"Aufbau statt Abbau", der allen Abgeordnetenbüros zugestellt wurde, war viel zu sperrig und wurde alsbald entsorgt.