Spenden im März
In regelmäßigen Abständen unterrichtet der Präsident des Deutschen Bundestages die Mitglieder des Parlaments, welche Spenden eine Partei bekommen hat. Dabei werden nur solche Geldleistungen erwähnt, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 Parteiengesetz). Die Zuwendungen für Februar und März 2006 können nun in der
Bundestagsdrucksache 16/1021 nachgelesen werden.