Warten auf Verordnung
Der
Energiepass ist in aller Munde. Mit diesem Pass sollen Mieter und Hauskäufer auf den ersten Blick erkennen können, welchen Energieverbrauch eine Immobilie aufweist. Der Bundestag hat dazu im vergangenen Jahr unter Umsetzung der
EU-Richtlinie 2002/91/EG das
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) beschlossen.
Problematisch ist jedoch, dass das Gesetz kaum Aussagen trifft, wie der Pass auszugestalten ist. Es ist lediglich bestimmt, dass er bei Neuvermietung oder Verkauf auf Anfrage vorgelegt werden muss und er zehn Jahre gelten soll. Nähere Einzelheiten werden laut § 5 a EnEG durch eine Verordnung getroffen, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen hat. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen im September letzten Jahres gibt es aber bis heute keine Verordnung.
Nun laufen sich die Lobbyisten auf Mieter- und Vermieterseite warm, um ihre Vorstellungen in der Verordnung unterzubringen. So fordern auf der einen Seite der
Deutsche Mieterbund und die Verbraucherzentralen einen bedarfgestützten Pass, ähnlich wie bei Kühlschränken. Er soll Aufschluss über den Zustand der Heizanlage, der Dämmung und den Einsatz alternativer Energieträger geben.
Die
Vermieter auf der anderen Seite die hohen Kosten. Menschen würden in erster Linie wegen der Lage umziehen, aber nicht wegen der Energiekosten. Ein Haus sei kein Kühlschrank.