Gleichbehandlungsgesetz zum zweiten
Am kommenden Donnerstag soll das so genannte
Gleichbehandlungsgesetz im
Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Wie das
Blog am 16. Juni 2006 berichtete, macht das Gesetz bestimmte Ausnahmen. So gewährt es zum Beispiel den Kirchen den so genannten Tendenzschutz.
Der könnte nun möglicherweise wegfallen. Die Union will ihn opfern. Wenn die SPD im Gegenzug auf das geplante Klagerecht der Gewerkschaften verzichtet. Für die Lobbyisten heißt es jetzt noch einmal voll Konzentration und Anstrengung. Denn schon am Mittwoch beraten der
Rechtsausschuss und der
Sozialausschuss abschließend über das Gleichbehandlungsgesetz.
Lesen Sie hierzu bitte auch meinen Artikel im German American Law Journal vom 16. März 2005:
Gleichheitsgebot in Deutschland und USA.