Gleichbehandlungsgesetz
Der
Bundesrat stoppte heute vorerst den Entwurf für das Gleichbehandlungsgesetz. Das freut die Lobbyisten, die sich seit langem gegen das Vorhaben wehren. Siehe hierzu bitte den Blog-Beitrag vom 17. Mai 2006:
Ringen um Gesetz.
Nun tritt aber auch eine Lobby auf, die sich bisher zurückgehalten hat oder nicht als solche wahrgenommen wurde: die Journalisten. Sie befürchten, zu den Betroffenen des Gesetzes zu zählen. Für die Medien gilt nämlich, wie auch für Kirchen der so genannte Tendenzschutz. Er behält Verlegern das Recht vor, die politische Richtung ihrer Publikation zu bestimmen. Während der zur Zeit diskutierte Entwurf des Gleichstellungsgesetzes den Religionsgemeinschaften ausdrücklich das Recht zubilligt, die Weltanschauung als Einstellungskriterium zu berücksichtigen, findet sich eine entsprechende Regelung für Medien nicht. Damit sehen die
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger die Pressefreiheit gefährdet.
Wie das Blog bereits berichtete, hatte sich die große Koalition im Bund auf einen
Entwurf zum so genannten
Gleichbehandlungsgesetz verständigt. Damit kommt die Bundesrepublik einer Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche der Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
Lesen Sie hierzu bitte auch meinen Artikel im German American Law Journal vom 16. März 2005:
Gleichheitsgebot in Deutschland und USA.