Reform der Erbschaftsteuer
Die
Erbschaftssteuer wird reformiert. Geplant ist, Betriebserben die Steuerschuld binnen von zehn Jahren zu erlassen, wenn sie den Betrieb fortführen. Dadurch soll das Problem der Betriebsnachfolge vermindert werden. Nach Berechnungen des
Bonner Instituts für Mittelstandforschung, stand im vergangenen Jahr in 70.900 Betrieben die Übergabe an; 8,3 Prozent dieser Betriebe wurden geschlossen, weil sich kein Nachfolger fand. Mit ein Grund sei die hohe Erbschaftsteuer. In den nächsten fünf Jahren steht in weiteren 345.000 die Übergabe an. Hier soll der steuerliche Anreiz helfen, die Nachfolge zu erleichtern.
Bis hierhin besteht Einigkeit. Gestritten wird nun über die so genannte
Arbeitsplatzklausel, mit der die Steuererleichterung verknüpft werden soll. Danach soll der Erlass nur dann gewährt werden, wenn die Arbeitsplätze des betroffenen Unternehmens erhalten bleiben.
Während dies aus Gewerkschaftskreisen begrüßt wird, wehren sich Wirtschaftsverbände vehement. Nach ihrer Ansicht könne eine Arbeitsplatzklausel Unternehmen gerade dazu zwingen, vor einem Generationenwechsel möglichst viele Arbeitsplätze abzubauen, um die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen zu können. Zudem sei eine solche Abgabe in einer globalen Welt mehr als problematisch und vor allem das Gegenteil von dem Maß an Flexibilität, das die Betriebe mehr denn je bräuchten.