Die Post und die Mehrwertsteuer
Als "unhaltbaren Zustand" bezeichnet der
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dass die Deutsche Post von der
Mehrwertsteuer befreit sei, während Verlage und andere Anbieter im Postmarkt den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssten. "Dies führt zu beispielloser Wettbewerbsverzerrung", klagt der Geschäftsführer des BDZV,
Jörg Laskowski.
Gem. § 4 Nr. 11 b des
Umsatzsteuergesetzes sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Hier müsste einmal verstärkt Lobbyarbeit betrieben werden. Vorbild könnte die einstige Befreiung der Deutschen Post AG von der Gewerbesteuer sein. Diese wurde durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 gestrichen.
Grund für diesen Vorstoß des BDZV ist, dass die Zeitungsverlage sich in der Briefzustellung betätigen wollen, wenn der Markt 2008 diesbezüglich vollständig freigegeben wird. Für die Branche sei es ein Vorteil, dass die Zusteller auf dem Lande Zeitungen und Post auf derselben Tour austragen könnten, erläuterte Laskowski.