Interessen versus Gewissen
Gem. Art. 38
Grundgesetz sind Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, sie sind an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Dennoch arbeiten viele gegen Geld für Lobbygruppen. Dass Abgeordnete neben ihrem Parlamentstätigkeit noch einem Beruf nachgehen können, ist ausdrücklich gewollt. Gegenüber den Arbeitgebern sichert die Verfassung die Parlamentarier sogar vor Benachteiligungen. "Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten auszuüben. Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig", heißt es in Artikel 48 des Grundgesetzes. Ein berufliches Standbein kann die Unabhängigkeit gegenüber der Partei erhöhen.
So ist
Reinhard Göhner auch nicht er einzige Diener zweier Herren. Bei der Linkspartei ist
Klaus Ernst neben seinem Abgeordnetenjob auch noch Gewerkschaftssekretär der IG-Metall in Bayern.
Ulrike Merten von der SPD gehört der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik an, die von der Rüstungsindustrie mitfinanziert wird.
Andreas Steppuhn, ebenfalls SPD, ist Gewerkschaftsfunktionär und seit 2005 alternierender Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung. Schließlich ist
Klaus Brandner von der SPD Erster Bevollmächtigter der IG Metall im westfälischen Gütersloh.
Weitere Namen listet die
Financial Times Deutschland auf.