Welche Abgeordneten wollen wir?
Abgeordnete von Union, FDP und SPD klagen derzeit vor dem
Bundesverfassungsgericht gegen den Bundestag. Es geht um das
Abgeordnetengesetz, das im Oktober vorigen Jahres neu gefasst wurde. Dieses Gesetz schreibt den Parlamentariern im Wesentlichen zwei Dinge vor. Zum einen sollen sie der Öffentlichkeit die Höhe ihrer Einkünfte aus beruflichen Tätigkeiten neben dem Mandat offen legen. Zum anderen wird festgelegt, dass die Ausübung des Mandats "im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages" stehen muss.
Die Kläger tragen vor, die Neuregelung halte gerade Mittelständler davon ab, sich für ein Mandat zu bewerben. Doch könne es nicht schaden, wenn im Parlament auch Leute säßen, die nicht nur Vermerke über Arbeitsplätze gelesen, sondern auch selbst welche geschaffen hätten. Eine berufliche Tätigkeit sei geradezu die Garantie für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten. Friedrich Merz, einst Fraktionsvorsitzender der Union und jetzt einfacher Abgeordneter und Partner in einer internationalen Anwaltskanzlei, geht einen Schritt weiter: Er warnte vor einem Bundestag, in dem am Ende nur noch Beamte und Studienabbrecher einen Platz fänden. "Die Zahl der nicht mehr in einen bürgerlichen Beruf resozialisierbaren Abgeordneten nimmt zu", sagte er.
Die neuen Verhaltensregeln würden zu einer veränderten Zusammensetzung des Bundestags führen, ist sich auch Bundestagspräsident
Norbert Lammert sicher.
Das Urteil des Verfassungsgerichts wird im kommenden Jahr erwartet.