Bestechung oder Lobbying
Die
Frankfurter Rundschau berichtet über eine Novelle des Korruptionsstrafrechts in Deutschland, die vom Bundeskabinett am Mittwoch einstimmig beschlossen wurde.
Dabei spart die Gesetzesnovelle den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung weiterhin aus. Nach derzeitigem Recht machen sich Abgeordnete nur der Bestechung schuldig, wenn sie als Gegenleistung für Schmiergeld ihr Stimmverhalten ändern.