Einfünfte sind online
Nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts müssen Bundestagsabgeordnete ihre Einfünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen.
Der Deutsche Bundestag hat umgehend reagiert. Ab sofort sind alle
Angaben online.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 11. August 2006:
Sind Abgeordneten-Diäten gut?