Novelle einer Verordnung
Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit arbeitet gerade an der
Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV).
Die Verordnung will insbesondere auf die verstärkte Verfeuerung von Holz und die damit verbundenen Emissionen eingehen. Diese können verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub enthalten.
Die derzeit geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellen den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Um den weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen nachhaltig gesenkt werden. Hierzu soll die 1. BImSchV novelliert werden.
Das Ministerium hat auf seinen Internetseiten verschiedene Dokumente zur geplanten Novellierung bereitgestellt.