Wann klagt die Lobby?
Die Post AG ist gem. § 4 Nr. 11b
Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit. Alle übrigen Postdienstleister bezahlen 19 Prozent Mehrwertsteuer. Diesen Wettbewerbsvorteil kritisiert nun auch der Chef des Bundeskartellamts
Heitzer und fordert die Bundesregierung auf, dieses Steuerprivileg zu streichen.
Auch die Konkurrenten der Post AG fordern eine Gleichbehandlung aller
Postdienstleister.
Warum klagt die Lobby nicht gegen diese Ungleichbehandlung? Die EU-Kommission hat bereits vor Monaten ein Verfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Experten schätzen die Höhe dieser Steuersubvention durch die Bundesregierung auf jährlich mehrere 100 Mio. Euro.