Anhörungen im Bundestag
Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages können zu einer Gesetzesinitiative eine öffentliche Anhörung durchführen. An dieser Stelle wurde bereits mehrfach über die Vorteile für die Abgeordneten gesprochen.
Heute soll ein Vorteil für die Lobbyist erörtert werden. Ein Lobbyverband setzt alles daran, in einer Anhörung als Sachverständiger gehört zu werden. Er braucht das, um sich vor seinen Mitgliedern rechtfertigen zu können. Wird er nicht gehört , fragen die Mitglieder, warum ihr Verband nicht gehört wurde und ob sie in Berlin von ihrem Verband eventuell schlecht vertreten werden.
Siehe hierzu bitte den Blog-Beitrag vom 23. Februar 2006:
Kontrollfunktion von Anhörungen.