Lobbying in Ministerien
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern mit großer Mehrheit klare Regeln und Transparenz für den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung gefordert.
In einem Beschluss begrüßt der Haushaltsausschuss die Absicht der Bundesregierung, die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bundesverwaltung (
externe Personen) rasch einheitlich, transparent und verbindlich auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsausschusses zu regeln. Noch im Juni 2008 soll das Bundeskabinett darüber beschießen.
Es sollen klare Verbotsbereiche des Einsatzes externer Personen definiert werden, z.B. kein Einsatz bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungs- oder Kontrollbereichen sowie in sensiblen Bereichen, wie der öffentlichen Auftragsvergabe. Ferner soll ein Einsatzverbot von externen Personen gelten, wenn zu deren Unternehmen in den letzten zwei Jahren Geschäftsbeziehungen unterhalten wurden.
Zur Schaffung umfassender Transparenz dient u.a. die Kenntlichmachung der externen Personen bei allen innerdienstlichen und außerbehördlichen Kontakten, damit der Anschein von Interessenkollisionen von vornherein ausgeschlossen wird.
Ferner soll künftig dem Haushaltsausschuss halbjährlich über die Beschäftigung von externen Personen umfassend berichtet werden. Auch die Veröffentlichung der Angaben auf den Behördeninternetseiten wird angeregt.
Siehe hierzu bitte auch den Blog-Beitrag vom 10. April 2008:
Forderung nach Regelung.