Paktierende Gesetzgebung
Spiegel online berichtet über eine angebliche Absprache zwischen Bundesregierung und den Betreibern der Atomkraftwerke. Danach will die Regierung auf die Kerbrennstoffsteuer verzichten, wenn die Konzerne im Gegenzug die frühere Abschaltung der Atomkraftwerke akzeptieren und von Klagen absehen.
Sollte sich dies bewahrheiten, wäre es ein neuer Fall von paktierender Gesetzgebung, die häufig in der Energiepolitik zu beobachten ist. Sie stellt eine Gefahr für die Gesetzgebung und für die Gewaltenteilung dar. Schon der erste rot-grüne Atomkonsens im Jahr 2000 fällt unter das Schlagwort „paktierende Gesetzgebung“. Schwarz-gelb wiederholte dies im vergangenen Jahr.
Die Gefahr ist, dass Gesetze nicht durch die Legislative, sondern durch die Exekutive gemacht werden. Die parlamentarische Koalition, die die Regierung trägt, ist dann nur noch zum Abnicken der bereits ausgehandelten Lösung verdammt. Es privilegiert aber auch einzelne Bürger bei der Teilhabe an der Gesetzgebung. Bei einer Repräsentativen Demokratie, wie der deutschen, mit geringen plebiszitären Mitbestimmungsrechten, erfolgt die Teilnahme fast ausschließlich durch Wahlen. Haben nun einige die Möglichkeit an Gesetzen mitzuwirken, vergrößert sich ihre Teilnahmemöglichkeit.