Lobbyisten-Register
business-on.de Weser-Ems berichtet über Lobbyisten-Register.
In Deutschland werden nur Verbände und eingetragene Vereine gelistet, die ihre Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Registrierung soll auch Voraussetzung sein, um öffentlichen Anhörungen vor Bundestagsausschüssen beizuwohnen.
Lobbyisten, die nicht für Verbände oder Vereine tätig sind, kommen in der Liste nicht vor. Derzeit sind rund 2.100 Eintragungen vermerkt. Die Aufnahme in das Register ist allerdings nicht zwingend.
Meldet sich ein Verband oder ein Verein an, können unter anderem folgende Angaben gemacht werden: Namen des Vorstands und Geschäftsführung, Mitgliederzahl, Namen von Verbands- oder Vereinsvertretern, inhaltliche Schwerpunkte. Der Beschluss zu dieser Liste erging im Bundestag am 21. September 1972.
In der Europäischen Union gibt es drei Staaten, die Lobby-Register eingeführt haben - die Eintragung ist gesetzlich verpflichtend: Litauen, Polen und Ungarn.
Darüber hinaus gibt es freiwillige Register beim Europäischen Parlament und bei der Europäischen Kommission.
Gesetzliche Lobby-Register werden darüber hinaus in den USA und in Kanada geführt.
Im Vereinigten Königreich, Bulgarien und Irland laufen Planungen, ein Register einzuführen.