Lobby mit Plan B
Ab der nächsten Woche wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerregelung verhandeln. Die deutsche Wirtschaft fürchtet Änderungen im Gesetzestext.
Öffentlichkeitswirksam wird nun für ein Beibehalten der derzeitigen Regelung geworben. Für den Fall, dass das Verfassungsgericht die jetzige Gesetzeslage kippen sollte, will man vorbereitet sein. Mehrere Verbände beschäftigen sich bereits intensiv mit dem Fall, dass die Verfassungsrichter das bestehende Erbschaftssteuerrecht in Frage stellen könnte und haben einen Plan B entwickelt. Die Lobbyarbeit für eine Neuregelung hat damit begonnen.